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Gutachten

Infobox
Schwerpunkt meiner Arbeit sind Privat-Gutachten.

Besonders wichtig heutzutage: Datensicherheit und Datenrettung!

    Für das Gutachten eines freien oder verbandsanerkannten Sachverständigen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen und Regeln wie die an einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter.

    Der Sachverständige zeichnet sich bei der Gutachtenerstellung durch wesentliche Eigenschaften seiner Persönlichkeit wie Sachlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit aus. Desweiteren muss er über besondere Sachkunde in seinem Fachgebiet verfügen, d.h. überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen besitzen.

    Insbesondere muss der EDV-Sachverständige für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung in diesem schnell entwickelnden, komplexen Themengebiet über ein umfangreiches Fachwissen verfügen. Bereiche wie informationstechnische und ökonomische Grundlagen sowie Technologie, Verfahren und Algorithmen sollten ihm genauso wie Betrieb, Einsatz und Pflege von Systemen nicht unbekannt sein.

    Ich wurde 2013 durch den "Verband Europäischer Gutachter & Sachverständiger" (VEGS) geprüft und bin nun als freier Gutachter tätig. Meine Leistungen biete ich verschiedenen Zielgruppen an, richte mich aber besonders an Privatpersonen, die sich ein Gutachten aus Kostengründen nicht leisten können bzw. wollen.

    Was für Formen von Gutachten gibt es eigentlich?

» Gerichtsgutachten:
    Als EDV-Sachverständiger erstelle ich im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften nach der Beauftragung Gutachten, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden. Eine mündliche Erstattung während einer Gerichtsverhandlung ist ebenfalls möglich.
    Der Gutachter hat sich den Gewohnheiten des Gerichts anzupassen. Die Abrechnung von Gerichtsgutachten erfolgt gemäß Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

    Ein Gerichtsgutachten wird im Regelfall von Gerichten oder Staatsanwaltschaften eingeholt. Das Gerichtsgutachten erfüllt hierbei besondere Anforderungen und wird von Sachverständigen in einer für die Auftraggeber verständlichen Form, schriftlich abgefasst. Ein Gerichtsgutachten kann sowohl in Zivil- als auch in Stafprozessen Verwendung finden. Der Sachverständige selbst hat hierbei einzig die fachlichen Aspekte zu bewerten oder eine Beurteilung über die streitige Sache abzugeben. Er hat zu keinem Zeitpunkt die Aufgabe den klärungsbedürftigen Sachverhalt rechtlich zu betrachten. Die rechtliche Bewertung obliegt einzig den Gerichten sowie den Verteidigern der streitenden Parteien.

    Im Strafprozess ist die rechtliche Grundlage die Strafprozessordnung [StPO]. Somit fallen beispielsweise nicht autorisierte Datenmanipulationen oder besondere Benutzeraktivitäten in den meisten Fällen in den Bereich der Strafprozessordnung.

    Im Zivilprozess bildet die Zivilprozessordnung [ZPO] die rechtliche Grundlage. Hierzu zählt beispielsweise die Schadenbewertung oder die Feststellung von Fehlfunktionen in Hard- und Softwarekomponenten.

» Privatgutachten:
    Bei Privatgutachten erfolgt die Beauftragung des Sachverständigen durch Privatpersonen, Organisationen oder Gesellschaften. Selbstverständlich wird die gleiche Sorgfalt wie bei einem Gerichtsgutachten verwendet. Jedoch sind hierbei Sinn und Zweck des Gutachtens, dem Auftraggeber fehlendes Wissen zu vermitteln, die gutachterliche Bewertung einer Sache, Dritten gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen sowie mögliche Ansprüche ohne gerichtliche Auseinandersetzung und Meinungsverschiedenheiten verschiedener Parteien beizulegen. Man kann hierbei zwischen den Teilbereichen der streitbaren (außergerichtlich) und der nicht streitbaren Angelegenheiten unterscheiden. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.
    In jedem Falle ist die passende Beratung unerläßlich, um sicherzustellen, der Anfragende die richtigen und weiterführenden Antworten auf seine Frage(n) erhält.

    Privatgutachten sind nach §91 ZPO erstattungsfähige Kosten, wenn sich das Privatgutachten im Prozess als für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung als notwendig erweist. Regelmäßig werden Parteigutachten angefertigt um die eigene Rechtsposition zu stärken oder um vor Gericht "Waffengleichheit" herzustellen. Die Honorare für Privatgutachten werden individuell und frei vereinbart. üblicherweise wird hier der tatsächliche Aufwand abgerechnet. Auch Pauschalen für bestimmte Tätigkeiten oder Tages- bzw. Wochenpauschalen sind möglich.

    Privatgutachten werden unter anderem benötigt zur:
    -  Beweissicherung
    -  Schadensfeststellung und Beweissicherung
    -  Vorbereitung eines juristischen Verfahrens
    -  Absicherung von Ansprüchen
    -  Beratung zur Unterstützung von Entscheidungen
    -  Unterstützung bei Fehlerbehebungen und Sanierungsmassnahmen
    -  Kosten- bzw. Wertfeststellung
    -  Qualitätskontrolle

» Versicherungsgutachten:
    Sowohl von Versicherungsunternehmen als auch von Versicherten / Geschädigten kann bei Einbruchs-, Sach- und Haftpflichtschäden ein Sachverständiger zur Schadensregulierung herangezogen werden. Die Schwerpunkte der gutachterlichen Tätigkeit sind hierbei in der Regel Festellung und Bewertung des Schadens und der Schadensursache, Zeit- und Restwertermittlung sowie Ermittlung der Kosten für eine Wiederherstellung / Wiederbeschaffung. Versicherungsgutachten zählen zu den Privatgutachten.

    Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung.

    Versicherungsgutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.

» Wertgutachten:
    Die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen EDV-Sachverständigen dient der Feststellung des tatsächlichen Werts beispielsweise einer technischen Anlage. Auftraggeber können hierbei Privatpersonen, Organisationen, Gesellschaften und Behörden sein. Aufgrund von Unternehmensübergängen, Insolvenzen, Fusionen, Erbschaften, Verkauf und Ankauf ist meist ein Gutachten nötig, um Fehleinschätzungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
    Wertgutachten werden auch zu Privatgutachten gezählt.


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